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Kurs UF2689 Wissen und Entwicklung von Blindenhundetrainingsprogrammen für Menschen mit Sehbehinderungen
30 Std.
Spanisch
Bildungseinrichtungen

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Kurs UF2689 Wissen und Entwicklung von Blindenhundetrainingsprogrammen für Menschen mit Sehbehinderungen
Mehrsprachige Unterstützung
Digitales Zertifikat im Lieferumfang enthalten
Assistentin Phia
- Analysieren und beziehen Sie die Merkmale, die die Einheit des Menschen mit Sehbehinderung und des Blindenführhundes ermöglichen, unter Berücksichtigung von Gefahrenprävention, Risikoerkennung und Tierschutz. - Legen Sie spezifische Trainingsaktivitäten für den Blindenführhund fest, um Menschen mit Sehbehinderungen zu unterstützen, und berücksichtigen Sie dabei das Wohlbefinden des Hundes. - Gestaltung von Aktivitäten zur Verbreitung der Aufgaben des Blindenführhundes (Präsentation, Ausstellung, Informationsvortrag, Runder Tisch u. a.) bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen unter Berücksichtigung von Gefahrenprävention, Risikoerkennung und Tierschutz.
Seine berufliche Tätigkeit übt er sowohl selbstständig als auch als Angestellter im Bereich der Ausbildung von Assistenzhunden aus. Seine Tätigkeit wird im Allgemeinen autonom unter der Aufsicht einer hierarchisch übergeordneten Person ausgeübt. Bei der Entwicklung der beruflichen Tätigkeit werden die Grundsätze der allgemeinen Zugänglichkeit gemäß der geltenden Gesetzgebung angewendet.
Diese Ausbildung steht im Einklang mit dem Ausbildungsplan der Ausbildungseinheit UF2689. Wissen und Entwicklung von Ausbildungsprogrammen für Blindenführhunde für Menschen mit Sehbehinderungen, die zum Ausbildungsmodul MF2017_3 Ausbildungs- und Bindungstechniken für Blindenhunde gehören. Sie bescheinigt das Bestehen der verschiedenen darin enthaltenen Kompetenzeinheiten und zielt auf die Akkreditierung der durch Berufserfahrung und nicht formale Ausbildung erworbenen beruflichen Kompetenzen ab, für die Sie sich für den Erwerb des entsprechenden Berufszertifikats entscheiden. durch die jeweiligen Ausschreibungen, die von den verschiedenen Autonomen Gemeinschaften sowie vom Arbeitsministerium selbst veröffentlicht werden (Königlicher Erlass 659/2023 vom 18. Juli, der die Organisation des Berufsbildungssystems weiterentwickelt und ein dauerhaftes Verfahren zur Anerkennung beruflicher Fähigkeiten einführt, die durch Berufserfahrung oder nicht formale Ausbildung erworben wurden).